Rüsthaus Sankt Georg
Martinstr. 2
41472 Neuss-Holzheim
Service- und Bestelltelefon
Tel.: 02131-469946
Fax: 02131-469945
FAHRTENMESSER
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Rüsthaus Sankt Georg
Martinstr. 2
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02131-469950
Der überwiegende Teil der im Rüsthaus angebotenen
Messer unterliegt nicht dem
Waffengesetz.
Das heißt nicht, dass
sie nicht scharf sind! Den richtigen
Umgang müssen Kinder und
Jugendliche von ihren Eltern und
Gruppenleitungen gezeigt bekommen.
Wir Pfadfinder sind auf diesem Gebiet
Experten.
Hinweis zum Waffengesetz: Sogenannte Einhandmesser und Messer mit einer Klingenlänge über 12cm dürfen zunächst laut aktuellem Waffenrecht nicht offen, z.B. am Gürtel, mit geführt werden, sondern nur in einem Behältnis. Der Gesetzgeber hat hierfür eine Reihe von Ausnahmen bestimmt. Dazu gehört u.a. das Brauchtum, das für pfadfinderische Aktivitäten anwendbar ist. Dann muss der Zusammenhang klar erkennbar sein, d.h. in einer Pfadfindergruppe und mit Kluft wird es keine Schwierigkeiten geben, als Einzelperson hingegen ist das nicht so einfach darzustellen.
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